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Begleitung zur Vorbereitung des Antragsverfahrens gem. § 4 ASEG NRW

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Produktbeschreibung
Beabsichtigt auch Ihre Stadt sich an dem Altlasten-Entschuldungsprogramm NRW zu beteiligen und einen Antrag gemäß § 4 E-ASEG NRW zu stellen?

Über 200 Kommunalverwaltungen in NRW zählen zu den Antragsberechtigten gemäß § 1 E-ASEG NRW v. 25.02.2025. Voraussetzung: Der Stand der Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung zum 31.12.2023 erfüllt die Anforderungen an die sogenannten „übermäßigen Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung“ gemäß § 3 E-ASEG NRW.

Wir unterstützen Sie gezielt bei der Vorbereitung Ihres Antrags nach § 4 ASEG NRW und schaffen damit die Grundlage für ein reibungsloses und erfolgreiches Verfahren.

Als Einstieg und zur Orientierung empfehlen wir zunächst unser 90 minütiges Webinar zum Altschuldenentlastungsgesetz.

Was Sie erwartet:

Begleitung des gesamten Antrags-, Berechnungs-, Bewilligungs- und Schuldübernahmeverfahrens, insbesondere die Klärung der Antragsvoraussetzungen gemäß §§ 3 bis 5 E-ASEG und die Berechnung des Entschuldungsvolumens. Im Einzelnen sind dies:
  1. Unterstützung bei der Zusammenstellung der antragsbegründenden Unterlagen (Anforderungsliste und Vollständigkeitskontrolle)
  2. Voraussetzungsprüfung gemäß § 2 Absatz 3 i.V.m. § Absatz 3 Absatz 4 E-ASEG betreffend die eigene Finanzkraft (Steuerkraftmesszahlen 2016 bis 2025)
  3. Unterstützung im Berechnungsverfahren durch eigene Berechnungen und kritische Prüfung des Bewilligungsbescheides
  4. Prüferische Durchsicht und Aufbereitung der Postenakten zu den Posten 2.4 Liquide Mittel und 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung im Hinblick auf die Richtigkeit von Ansatz und Ausweis zum Abschlussstichtag 2023 sowie zum Antragsstichtag,
    1. Kritische Durchsicht der Saldenbestätigungsaktion zum 31.12.2023 hinsichtlich der Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung und der Liquiden Mittel in der Schlussbilanz 2023
    2. Prüfung des Tagesabschlusses der Kasse zum 31.12.2023 und Abstimmung mit den Bilanzsalden
    3. Kritische Durchsicht hinsichtlich nicht ansatzfähiger Darlehen (Bereinigungen), insbesondere hinsichtlich investiver Liquiditätskredite und „Gute Schule 2000“ u.Ä., Klärung von stichtagsbezogenen Schwebeposten usw.
    4. Ableitung der stichtagsbezogenen Darlehensliste nebst Dokumentation der begründenden Unterlagen (Vertragsverzeichnis)
    5. Ermittlung und Darstellung des Gesamtbestands an liquiden Mitteln und Liquiditätskrediten zum 31.12.2023 nach der kritischen Durchsicht, ggf. Darstellung und Erläuterungen zu Abweichungen vom festgestellten Jahresabschluss
  5. Kritische Durchsicht der Darlehensliste und der Unterstützung der Darlehensfortschreibung (Aktualisierungen) gemäß § 4 Absatz 4 E-ASEG NRW bis zum Stichtag der Antragstellung
  6. Kritische Durchsicht hinsichtlich der Ablösbarkeit von Bestandsdarlehen gemäß § 7 Absatz 3 E-ASEG NRW und Darstellung von eventuellen Ablösungshemmnissen bzw. Umschuldungsbedarfen im Sinne des § 7 Absätze 3 bis 6 E-ASEG NRW
  7. Unterstützung bei der Auswahl des Wirtschaftsprüfers und der Begleitung der Prüfung zur Beschleunigung und Qualitätssicherung des Prüfverfahrens
  8. Erstellung eines Berichtes über die prüferische Durchsicht der Postenakten und der weiteren antragsbegründenden Unterlagen analog IDW S 7 Grundsätze für die Erstellung von Jahresabschlüssen zur Vorbereitung und Beschleunigung der Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer


Wichtige Informationen für Ihre Buchung

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Aus technischen Gründen erhalten Sie nach Buchung dieses Produkts automatisiert eine Rechnung. Diese wird nur gemäß tatsächlich erbrachten Leistungen fällig. Die Einzelheiten werden individuell vereinbart.

Bei Fragen erreichen Sie mich unter der Telefonnummer: + 49 (0) 1520 170 7977.

Begleitung zur Vorbereitung des Antragsverfahrens gem. § 4 ASEG NRW

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