Aktuelle Entwicklungen und Angebote im kommunalen Umfeld
Juli 2025
ifV-Positionspapier zum ASEG Umsetzungsverfahren
Die CHE Kommunalberatung (Christoph Heck) hat zusammen mit dem Haushaltsexperten und ASEG-Gutachter Dr. Manfred Busch (ehemaliger Kämmerer der Städte Bochum und Wesel und renommierter Fachautor zu Fragen des Kommunalen Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens) einen Beitrag zu Einzelfragen des ASEG-Verfahrens veröffentlicht. Das Positionspapier kann auf den Seiten des ifV (www.ifV.de) abgerufen werden. Zum Download geht es hier.
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Juli 2025
ASEG NRW: ASEG - Arbeitshilfe des MHKBD veröffentlicht
Die angekündigte Arbeitshilfe zur Unterstützung von Kommunen im Antragsverfahren gemäß § 4 ASEG NRW wurde am 10. Juli 2025 - also unmittelbar nach Verabschiedung des Gesetzes im Landtag NRW - auf den Seiten des MHKBD veröffentlicht. Es werden zahlreiche Konkretisierungen zu den Anforderungen an die Mindestdokumentation und die Art der Nachweise, die für das elektronische Verfahren erforderlich sind, gegeben.
Gerne auch Kontaktaufnahme.
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Juli 2025
ASEG NRW: Neue Webinartermine und Aktualisierte CHE-Checkliste für das Antragsverfahren
Die Checkliste und das individuelle Berechnungsmodell stehen ab sofort als Webinar-Materialien zu Verfügungen und können über den Bereich "CHE Shop" angefordert werden (Zusendung per Mail). Bei Interesse bitte hier anklicken. Gerne auch Kontaktaufnahme.
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Juli 2025
Aktuelle Schulungsangebote 2. HJ 2025
Auch das 2. HJ 2025 steht im Zeichen der (digitalen)kommunalen Rechnungsprüfung. Im September beginnt wieder der große PrüferInnenkurs ("Modul IV" - 8 Tage) und im November startet ein weiterer umfangreicher Ausbildungskurs für angehende kommunale Bilanzbuchhhalter/-innen. Beide Kurs finden bei ifV Institut für Verwaltungswissenschaften in Gelsenkirchen im Wissenschaftspark, Mundscheidstraße 14, Gelsenkirchen statt.
Insgesamt sind folgende Termine beim ifV Gelsenkirchen geplant (Halbjahresprogramm 2025/2026):
- 18.09.2025 – 18.12.2025: Kommunale Jahresabschlussprüfung – Modul IV nach Konzept des IdR: Jahresabschlussanalyse und -prüfung (12 Tage) - Online Modul , online
- 30.09.2025: Einführung in die digitale Rechnungsprüfung / Prüfen mit IT , Ort: Wissenschaftspark Gelsenkirchen
- 09.10.2025: Praxis der Digitalen Kassenprüfung – online
- 28.10.2025: Praxis der Anlagenbuchhaltung: Folgeinventuren im NKF – Vorbereitung, Durchführung, buchhalterische Abbildung , Ort: Wissenschaftspark Gelsenkirchen
- 06.11.2025: Die Durchführung von Folgeinventuren im NKF: Betriebs- und Geschäftsausstattung , Ort: Wissenschaftspark Gelsenkirchen
- 12.11.2025 – 13.03.2026: Zertifikatskurs Bilanzbuchhaltung kommunal (Blended Learning-Kurs, 16 Tage, davon 12 Präsenztage) - Online / Präsenz: im Wissenschaftspark Gelsenkirchen
- 02.12.2025: Kleine und mittlere Excel-Modelle für die Bilanzbuchhaltung - Online
- 16.12.2025: Digitale Jahresabschlussprüfungen, Gelsenkirchen
- 08.01.2026: Praxis der Anlagenbuchhaltung: Die Fortschreibung von Bewertungsvereinfachungen, Ort: Gelsenkirchen
- 15.01.2026: Die Einbindung von Datenanalysen in Verwaltungsprüfungen , Gelsenkirchen
- 23.01.2026 und 30.01.2026: Risikomanagement und Internes-Kontrollsystem (IKS) in Kommunalverwaltungen
(2 Tage, Online-Seminar) , online
- 28.01.2026: Kleine und mittlere Excel-Modelle für die Jahresabschlussprüfung - Online
- 03.02.2026: Prüfung des Risikomanagements und des internen Kontrollsystems (zugleich Modul C-1 im IdR-Programm) , Gelsenkirchen
- 05.02.2026: Digitale IKS-Prüfungen - Online,
Für alle Schulungen gilt:
Zielgruppe: Rechnungsprüfer:innen in kommunalen Einrichtungen und andere Interessierte
Ort: ifV im Wissenschaftspark Gelsenkirchen, Munscheidstraße 14, 45886 Gelsenkirchen
Zeit: 9:00 bis 16:00 Uhr
Anmeldung online direkt über das
ifV oder die Anmelde-Links weiter oben.
Juli 2025
Endlich: ASEG NRW - Altschuldenentlastungsgesetz NRW verabschiedet
Das ASEG NRW (Altschuldenentlastungsgesetz NRW) wurde am 09. Juli 2025 im Landtag NRW in der Fassung des Gesetzentwurfes vom 13. Mai 2025 (Drucksache18/13835) in 2. Lesung verabschiedet. Wesentliche Änderung gegenüber dem ursprünglichen Referentenentwurf aus Februar 2025 ist der Wegfall der zeitlichen Begrenzung der Landesbeiträge in Höhe von EURO 250 Mio. pro Jahr und die Verlängerung des Antragszeitraumes für den Teilnahmeantrag gemäß § 4 ASEG NRW auf vier Monate. Da das Gesetz am Tag nach seiner Verkündung in Kraft tritt, beginnt die Frist zur Teilnahme am Entschuldungsprogramm kommende Woche am Tag der Veröffentlichung im Gesetzesblatt des Landes Nordrhein-Westfalen. Damit wird der 30. November 2025 zum Ausschlusstermin für die Antragsfrist zur Teilnahme am Entschuldungsprogramm.
Hinsichtlich der Erfordernis der Durchführung einer Sonderprüfung gemäß § 4 Absatz 3 ASEG NRW durch eine/n Wirtschaftsprüfer/in geht der Gesetzgeber nach Rücksprache mit dem Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) weiterhin davon aus, dass genügend Prüfungskpazitäten zur Verfügung stehen. Die von den meisten Gutachtern in der Anhörung am 23. Juni geforderte Beteiligung der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA.NRW) wurde deshalb nicht aufgegriffen. Da gemäß § 4 Absatz 2 Nr. 1 ASEG NRW für den Antrag am Entschuldungsprogramm ein entsprechender Ratsbeschluss mit Beauftragung der Verwaltung erforderlich ist, wurde in vielen Räten bereits im Vorgriff auf die Verabschiedung des Gesetzes ein entsprechender Vorratsbeschluss gefasst.
Im Rahmen der Anhörung sind von den Gutachtern noch einige Zweifelsfragen aufgeworfen worden, die bislang nicht abschließend geklärt scheinen, u.A. die Grenzen für die Abzugsfähigkeit von zweckgebundenen liquiden Mitteln aus Stiftungsvermögen sowie aus zweckgebundenen Eigenmitteln, Zuweisungen und Einzahlungen, die der Kommune aufgrund einseitiger rechtlicher Bindungen durch Dritte nicht zur selbstständigen Rückführung von Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung zur Verfügung standen (d.h. die Abgrenzung der Bereinigung des Abzugsbetrags gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 ASEG NRW, beispielsweise hinsichtlich Grabnutzungsentgelten oder erhaltenen Anzahlungen).
Weiterer Klärungsbedarf scheint im Bereich der Ultrakurzläufer von Kassenkrediten zu bestehen, also bei Tagesgeldern, da für solche Kredite zum Zeitpunkt der Antragsstellung und der späteren Übernahmezeitpunkte suis generis weder der genaue Vertragsinhalt noch die konkreten Konditionen feststehen können. Schließlich stellt sich aus Sicht der antragsstellenden Kommunen die Frage nach der finalen Übernahmequote, die sich erst nach Feststellung der Gesamtsumme aller landesweit anerkannten übermäßigen Liquiditätskredite ermitteln lässt. Hier wäre eine möglichst schnelle Bekanntgabe durch die zuständige Landesverwaltung wünschenswert.
Vor dem Hintergrund der kommende Woche beginnenden Antragsfrist verweisen wir erneut auf unser diesbezügliches Webinar- und Beratungsangebot, das auch Checklisten und Berechnungsmodelle umfasst. Wir unterstützen antragsberechtigte Kommunen bei der Vorbereitung des Antragsverfahrens und begleiten auch durch die Sonderprüfung gemäß § 4 Absatz 3 ASEG (Sonderprüfung durch eine/n Wirtschaftprüfer/-in).
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Mai 2025
Weitreichende Änderung der Vergabegrundsätze im Unterschwellenbereich geplant
Im Rahmen des am 22. Mai d.J. in den Landtag eingebrachten Entwurfes „Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen“ (Drucksache MMV18-3597) soll die Unterschwellenvergabe für Kommunen weiter erleichtert und den Kommunen der größtmögliche Handlungsspielraum gegeben werden. Das Gesetz hebt landesrechtliche Vorgaben über Wertgrenzen für Vergabeverfahren auf. Damit erhalten gemäß Gesetzesbegründung nordrhein-westfälische Kommunen künftig vergaberechtlich ebenso viel Handlungsfreiheit wie Gesellschaften, die in ihrem Eigentum stehen oder an denen sie mehrheitlich beteiligt sind. Damit soll ein Beitrag zum Bürokratieabbau geleistet werden.
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Mai 2025
E-ASEG NRW: CHE-Checkliste für das Antragsverfahren und ein leicht verständliches Berechnungsmodell
Eine praxisorientierte Checkliste und ein nutzerfreundliches Berechnungsmodell auf Excel-Basis stehen ab sofort im CHE Shop auch separat als Webinar-Materialien zu Verfügungen und können über den Bereich "CHE Checklisten" angefordert werden (Zusendung per Mail). Bei Interesse bitte hier anklicken. Gerne auch Kontaktaufnahme.
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