Aktuelle Entwicklungen und Angebote im kommunalen Umfeld
April 2025
Kommunale Altschuldenentlastung im Koalitionsvertrag vorgesehen
Der Koalitionsvertrag der regierungstragenden Koalition aus CDU/CSU und SPD enthält folgende Textpassage (Zitat, siehe auch unseren aktuellen Blogbeitrag zum Koalitionsvertrag insgesamt):
"1763 Bundesstaatlicher Finanzausgleich, kommunale Altschulden und AAÜG
Zur Lösung der kommunalen Altschuldenproblematik wird sich der Bund in dieser Legislatur mit 250 Millionen Euro pro Jahr an Maßnahmen der Länder, die ihre Kommunen durch eine landesseitige Übernahme übermäßiger Kassenkredite entlasten, finanziell zur Hälfte beteiligen."
Die Regelung entspricht dem Konzept des sogenannten Altschuldenentlastungsgesetzes NRW (ASEG NRW), vgl. unsere entsprechenden Blogbeiträge und Musterberechnungen. Die seit vielen Jahren diskutierte Altschuldenproblematik scheint einer Lösung näher gekommen zu sein.
Die CHE-Kommunalberatung unterstützt anspruchsberechtigte Kommunen bei der Vorbereitung auf das konkrete Antragsverfahren - insbesondere beschleunigte Aufstellung noch fehlender Jahresabschlüsse und Einarbeitung der Entschuldungseffekte in die laufende Haushaltswirtschaft (Planaufstellungen 2026ff. und Jahresabschluss 2025 usw.) - mit Checklisten, webinaren und konkreten Unterstützungsleistungen (falls gewünscht). Ein konkretes Angebot kann bei Anfrage kurzfristig bereitgestellt werden.
Zu unserem Webinarangebot
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April 2025
Aktuelle Schulungsangebote April/Mai 2025
Der Monat Mai steht ganz im Zeichen der digitalen Rechnungsprüfung. Folgende Termine werden angeboten:
29. April - Praktische Durchführung von Dateninventuren (Anmeldung und weitere Informationen)
06. Mai - Digitale Jahresabschlussprüfungen (Anmeldung und weitere Informationen)
07. Mai - Einführung in die digitale Rechnungsprüfung/ Prüfen mit IT (Anmeldung und weitere Informationen)
28. Mai - Digitale IKS-Prüfungen (Anmeldung und weitere Informationen)
Für alle Schulungen gilt:
Zielgruppe: Rechnungsprüfer:innen in kommunalen Einrichtungen und andere Interessierte
Ort: ifV im Wissenschaftspark Gelsenkirchen, Munscheidstraße 14, 45886 Gelsenkirchen
Zeit: 9:00 bis 16:00 Uhr
Anmeldung online direkt über das
ifV oder die Anmelde-Links weiter oben.
April 2025
Neues Fachportal zu den Kommunalfinanzen in Baden-Württemberg
Seit März 2025 betreiben die Autoren
Andreas Burth,
Marc Gnädinger mit
Kommunalfinanzen-BW.de ein neues Online-Projekt rund um die Kommunalfinanzen in Baden-Württemberg. Das Fachportal umfasst u.a. einen Blog, ein Lexikon sowie Linksammlungen zum Bundesrecht, Landesrecht und Kreis-/Ortsrecht sowie zu kommunalen Haushaltsplänen.
April 2025
NEU: Muster für das doppische Rechnungswesen sowie zu Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (VV Muster zur GO NRW und KomHVO NRW) vom 12. März 2025).
Mit Datum vom 24. März 2025 (Ministerialblatt (MBl. NRW., Ausgabe 2025, Nr. 14, S. ), hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung die per Erlass vom 12. März d.J. überarbeiteten Muster zur Gemeindeordnung und Kommunalhaushaltsverordnung (VV Muster) veröffentlicht. Die in den Mustern (Anlagen 1 bis 35) vorgegebenen Mindestinhalte dienen der Vergleichbarkeit der kommunalen Haushalte und sind von den Kommunen zu verwenden. Die Anzahl der Muster ist von zuletzt 32 auf 35 gestiegen. Der Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft. Den Link zur Neufassung des VV Muster NRW finden Sie hier.
Neu sind
- Anl. 16 Muster für die Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals
- Anl. 17 Muster für die Übersicht zu vorgetragenen Jahresfehlbeträgen gem. § 79 Absatz 3 Satz 2 GO NRW sowie
- Anl. 29 Muster für die Übersicht zu bilanziellen Verlustvorträgen gem. § 95 Absatz 2 Satz 3 GO NRW.
Die Nummerierungen 1 bis 15 sind unverändert, 16 und 17 kommen neu hinzu, die weiteren Nummerierungen erhöhen sich um 2 bis zur Anlage 28, Anl. 29 kommt hinzu, die weiteren Nummerierungen erhöhen sich dementsprechnd um 3. Das bisher als Anl. 32 bekannte Muster für den Beteiligungsbericht hat jetzt folglich Nr 35.
Die Änderungen betreffen - nach einer ersten Schnelldurchsicht - im Wesentlichen die Neuerungen des 3. NKFWG, insbesondere die Regelungen zum Verlustvortrag gem. §§ 79 Abs. 3 und 95 Abs. 2 GO NRW. Für die Darstellung der Enwicklung des Eigenkapitals im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung wurde ein neues Muster angeordnet. Die Mustergliederung der kommunalen Bilanz (Anl. 25) wurde um den Verlustvortrag ergänzt.
Eine detaillierte Durchsicht folgt in Kürze.
März 2025
Vorab-Ergebnisse zum "OB-Barometer" : "Finanzsituation der Städte dramatisch – Bundesrat muss Sondervermögen zustimmen" (Quelle: Internet, 25-03-19)
DiFu-Umfrage* zu Kommunalfinanzen: OB-Barometer 2025: Kommunalfinanzen laut Stadtspitzen alles beherrschendes Thema der Städte (Zitat): "Laut einer Vorabveröffentlichung aus dem „OB-Barometer 2025“, der repräsentativen Jahresbefragung des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu), sind die „Kommunalfinanzen“ das mit überragendem Abstand wichtigste Thema der Kommunen – aktuell und für die kommenden Jahre." (Quelle: Internet, 25-03-20)
März 2025
Für einen handlungsfähigen Staat: Initiative gibt Empfehlungen für Staatsreform (Zwischenbericht)
(Stand März 2025)
März 2025
MHKBG NRW teilt mit: Nachhaltiger Bauen, CO2-Fußabdruck reduzieren, digital dokumentieren Gebäuderessourcenpass in NRW
März 2025
Hamburg - Neu: Ein Haus der digitalen Welt in der City
Februar 2025
DST: Kaum noch Städte mit ausgeglichenem Haushalt (Zitat): "In diesem Jahr wird fast keine Stadt in Deutschland mehr einen echten ausgeglichenen Haushalt vorlegen können. Das zeigt eine Blitzumfrage des Deutschen Städtetages, an der 100 Großstädte teilgenommen haben. 37 Prozent der Städte können keinen ausgeglichen Haushalt mehr vorlegen, weitere 47 Prozent schaffen einen ausgeglichenen Haushalt nur, indem sie auf finanzielle Rücklagen zurückgreifen." (Quelle: Internet, 25-02-17)
Februar 2025
Altschuldenentlastungsgesetz NRW (Referenten-Entwurf)
Februar 2025
NRW: Änderung der Allgemeinen Vergabegrundsätze - Stärkung der öffentlichen Auftragsvergabe (vgl. LT Vorlage 18/3597)
Dezember 2024
NKF-CUIG 2025: Keine Genehmigungs- oder HSK-Pflicht bei einmaliger Ausbuchung der Bilanzierungshilfe gemäß §33a KomHVO NRW (vgl. DStGB NRW Schnellbrief 382/2024)