Aktuelle Entwicklungen und Angebote im kommunalen Umfeld

Mai 2025

Weitreichende Änderung der Vergabegrundsätze im Unterschwellenbereich geplant


Im Rahmen des am 22. Mai d.J. in den Landtag eingebrachten Entwurfes „Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen“ (Drucksache MMV18-3597) soll die Unterschwellenvergabe für Kommunen weiter erleichtert und den Kommunen der größtmögliche Handlungsspielraum gegeben werden. Das Gesetz hebt landesrechtliche Vorgaben über Wertgrenzen für Vergabeverfahren auf. Damit erhalten gemäß Gesetzesbegründung nordrhein-westfälische Kommunen künftig vergaberechtlich ebenso viel Handlungsfreiheit wie Gesellschaften, die in ihrem Eigentum stehen oder an denen sie mehrheitlich beteiligt sind. Damit soll ein Beitrag zum Bürokratieabbau geleistet werden.


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Mai 2025

ASEG NRW: 1. Lesung am 22. Mai


Das lange erwartete ASEG NRW wird am 22. Mai - mit kleineren Änderungen - als Drucksache MMD 18/13835 in den Landtag eingebracht. CHE hatte bereits nach Veröffentlichung des Referentenentwurfes im Februar 2025 eine Modellrechnung hinsichtlich zu erwartender Entlastungen erstellt.  Die Auswirkungen der jüngsten Klarstellung im Rahmen des § 5 Absatz 1 ASEG NRW was die Reihenfolge der "iterativen Berechnungen" angeht, müssen jetzt nachgehalten werden. CHE wird die im Februar vorgelegte Modellrechnung entsprechend anpassen.


CHE unterstützt betroffene Kommunen im Rahmen von 90-minütigen Webseminaren und durch die örtliche Begleitung des Antragsverfahrens gemäß § 4 ASEG NRW. Aus den bisherigen Erfahrungen haben sich zudem neue Zweifelsfragen am vorgesehehen Verfahren hinsichtlich bestimmter Einzelfragen der praktischen Durchführung ergeben. Bei Interesse können Sie hier Kontakt mit uns aufnehmen.


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Mai 2025

Darstellung von Eigenkapitalentwicklungen großer NRW-Kommunen 2025 bis 2029 (mit Prognose 2035)


Durch die (dritte) Überarbeitung des NRW-Gemeindehaushaltsrechts im Wege des 3. NKFWG NRW und die jüngste Veröffentlichung neuer Formblätter im Rahmen der VV Muster (Stand 12. März 2025) sind Verlustvortrags- und Eigenkapitaldarstellungen wieder besonders in den Fokus geraten. CHE hat auf Basis der bisher bekannten und zugänglichen Haushaltsplanungen der 30 größten Städte in Nordrhein-Westfalen die Entwicklung sowohl die EK-Gesamtbestände als auch die einzelnen Eigenkapitalposten (Allgemeine Rücklagen, Ausgleichsrücklagen, Jahresergebnisse und Verlustvorträge) zusammengetragen und ausgewertet.


Soviel kann gesagt werden: bei unveränderter Tendenz und ohne energische Gegenmaßnahmen wird die Überschuldung in kommunalen Bilanzen in den nächsten 10 Jahren eher die Regel als die Ausnahme sein!

Allerdings war das auch zu erwarten.


Nicht zu erwarten war die extrem unterschiedliche und aus unserer Sicht überwiegend nur schwer nachvollziehbare Darstellung der Eigenkapitalentwicklung bis hin zum völligen Fehlen der eigentlich pflichtigen Haushaltsanlage (§ 1 Absatz 2 Nr. 5 KomHVO). Natürlich gibt es auch "best practise Beispiele".


Da die Darstellungen künftig gemäß Anlagen 16, 17 und 29 der VV Muster zu vereinheitlichen sind, wird in unserer Studie der voraussichtliche Anpassungsbedarf im Rahmen der Finanzberichterstattung beleuchtet und versucht adressatenorientierte Empfehlungen zu geben.


Nebenbei wird eine Lanze für längerfristige Planungs- bzw. Prognosemodelle gebrochen, einige der untersuchten Kommunen praktizieren das bereits in vorbildlicher Weise!


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Mai 2025

IKS-Stichproben: CHE-Berechnungsmodell für iKS-Stichproben mit Anleitung


Eine Checkliste und ein praxisorientiertes nutzerfreundliches Excel-Berechnungsmodell zur Festlegung von IKS-Stichproben  stehen ab sofort im CHE Shop auch separat als Webinar-Materialien zu Verfügungen und können über den Bereich "CHE Checklisten"  angefordert werden (Zusendung per Mail). Bei Interesse bitte hier anklicken. Gerne auch Kontaktaufnahme.


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Mai 2025

E-ASEG NRW: CHE-Checkliste für das Antragsverfahren und ein leicht verständliches Berechnungsmodell


Eine praxisorientierte Checkliste und ein nutzerfreundliches Berechnungsmodell auf Excel-Basis stehen ab sofort im CHE Shop auch separat als Webinar-Materialien zu Verfügungen und können über den Bereich "CHE Checklisten"  angefordert werden (Zusendung per Mail). Bei Interesse bitte hier anklicken. Gerne auch Kontaktaufnahme.


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April 2025

Kommunale Altschuldenentlastung im Koalitionsvertrag vorgesehen


Der Koalitionsvertrag der regierungstragenden Koalition aus CDU/CSU und SPD enthält folgende Textpassage (Zitat, siehe auch unseren aktuellen Blogbeitrag zum Koalitionsvertrag insgesamt):


"1763  Bundesstaatlicher Finanzausgleich, kommunale Altschulden und AAÜG
Zur Lösung der kommunalen Altschuldenproblematik wird sich der Bund in dieser Legislatur mit 250 Millionen Euro pro Jahr an Maßnahmen der Länder, die ihre Kommunen durch eine landesseitige Übernahme übermäßiger Kassenkredite entlasten, finanziell zur Hälfte beteiligen."


Die Regelung entspricht dem Konzept des sogenannten Altschuldenentlastungsgesetzes NRW (ASEG NRW), vgl. unsere entsprechenden Blogbeiträge und Musterberechnungen. Die seit vielen Jahren diskutierte Altschuldenproblematik scheint einer Lösung näher gekommen zu sein.


Die CHE-Kommunalberatung unterstützt anspruchsberechtigte Kommunen bei der Vorbereitung auf das konkrete Antragsverfahren - insbesondere beschleunigte Aufstellung noch fehlender Jahresabschlüsse und Einarbeitung der Entschuldungseffekte in die laufende Haushaltswirtschaft (Planaufstellungen 2026ff. und Jahresabschluss 2025 usw.) - mit Checklisten, webinaren und konkreten Unterstützungsleistungen (falls gewünscht). Ein konkretes Angebot kann bei Anfrage kurzfristig bereitgestellt werden.


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April 2025

Aktuelle Schulungsangebote April/Mai 2025


Der Monat Mai steht ganz im Zeichen der digitalen Rechnungsprüfung. Folgende Termine werden angeboten:


29. April - Praktische Durchführung von Dateninventuren (Anmeldung und weitere Informationen)

06. Mai - Digitale Jahresabschlussprüfungen (Anmeldung und weitere Informationen)   

07. Mai - Einführung in die digitale Rechnungsprüfung/ Prüfen mit IT (Anmeldung und weitere Informationen)

28. Mai - Digitale IKS-Prüfungen (Anmeldung und weitere Informationen)


Für alle Schulungen gilt:


Zielgruppe: Rechnungsprüfer:innen in kommunalen Einrichtungen und andere Interessierte

Ort: ifV im Wissenschaftspark Gelsenkirchen, Munscheidstraße 14, 45886 Gelsenkirchen

Zeit: 9:00 bis 16:00 Uhr


Anmeldung online direkt über das ifV oder die Anmelde-Links weiter oben.

April 2025

Neues Fachportal zu den Kommunalfinanzen in Baden-Württemberg

Seit März 2025 betreiben die Autoren
Andreas Burth, Marc Gnädinger mit Kommunalfinanzen-BW.de ein neues Online-Projekt rund um die Kommunalfinanzen in Baden-Württemberg. Das Fachportal umfasst u.a. einen Blog, ein Lexikon sowie Linksammlungen zum Bundesrecht, Landesrecht und Kreis-/Ortsrecht sowie zu kommunalen Haushaltsplänen.

April 2025

NEU: Muster für das doppische Rechnungswesen sowie zu Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (VV Muster zur GO NRW und KomHVO NRW) vom 12. März 2025).


Mit Datum vom 24. März 2025 (Ministerialblatt (MBl. NRW., Ausgabe 2025, Nr. 14, S. ), hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung die per Erlass vom 12. März d.J. überarbeiteten Muster zur Gemeindeordnung und Kommunalhaushaltsverordnung (VV Muster) veröffentlicht. Die in den Mustern (Anlagen 1 bis 35) vorgegebenen Mindestinhalte dienen der Vergleichbarkeit der kommunalen Haushalte und sind von den Kommunen zu verwenden. Die Anzahl der Muster ist von zuletzt 32 auf 35 gestiegen. Der Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft. Den Link zur Neufassung des VV Muster NRW finden Sie hier.


Neu sind

  • Anl. 16 Muster für die Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals
  • Anl. 17 Muster für die Übersicht zu vorgetragenen Jahresfehlbeträgen gem. § 79 Absatz 3 Satz 2 GO NRW sowie
  • Anl. 29 Muster für die Übersicht zu bilanziellen Verlustvorträgen gem. § 95 Absatz 2 Satz 3 GO NRW.


Die Nummerierungen 1 bis 15 sind unverändert, 16 und 17 kommen neu hinzu, die weiteren Nummerierungen erhöhen sich um 2 bis zur Anlage 28, Anl. 29 kommt hinzu, die weiteren Nummerierungen erhöhen sich dementsprechnd um 3. Das bisher als Anl. 32 bekannte Muster für den Beteiligungsbericht hat jetzt folglich Nr 35.


Die Änderungen betreffen - nach einer ersten Schnelldurchsicht - im Wesentlichen die Neuerungen des 3. NKFWG, insbesondere die Regelungen zum Verlustvortrag gem. §§ 79 Abs. 3 und 95 Abs. 2 GO NRW. Für die Darstellung der Enwicklung des Eigenkapitals im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung wurde ein neues Muster angeordnet. Die Mustergliederung der kommunalen Bilanz (Anl. 25) wurde um den Verlustvortrag ergänzt.


Eine detaillierte Durchsicht folgt in Kürze.

März 2025

Vorab-Ergebnisse zum "OB-Barometer" :  "Finanzsituation der Städte dramatisch –  Bundesrat muss Sondervermögen zustimmen" (Quelle: Internet, 25-03-19)


DiFu-Umfrage* zu Kommunalfinanzen: OB-Barometer 2025: Kommunalfinanzen laut Stadtspitzen alles beherrschendes Thema der Städte (Zitat): "Laut einer Vorabveröffentlichung aus dem „OB-Barometer 2025“, der repräsentativen Jahresbefragung des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu), sind die „Kommunalfinanzen“ das mit überragendem Abstand wichtigste Thema der Kommunen – aktuell und für die kommenden Jahre." (Quelle: Internet, 25-03-20)

März 2025

Für einen handlungsfähigen Staat: Initiative gibt Empfehlungen für Staatsreform (Zwischenbericht)
(Stand März 2025)

März 2025

MHKBG NRW teilt mit: Nachhaltiger Bauen, CO2-Fußabdruck reduzieren, digital dokumentieren Gebäuderessourcenpass in NRW

März 2025

Hamburg - Neu: Ein Haus der digitalen Welt in der City

Februar 2025

DST: Kaum noch Städte mit ausgeglichenem Haushalt (Zitat): "In diesem Jahr wird fast keine Stadt in Deutschland mehr einen echten ausgeglichenen Haushalt vorlegen können. Das zeigt eine Blitzumfrage des Deutschen Städtetages, an der 100 Großstädte teilgenommen haben. 37 Prozent der Städte können keinen ausgeglichen Haushalt mehr vorlegen, weitere 47 Prozent schaffen einen ausgeglichenen Haushalt nur, indem sie auf finanzielle Rücklagen zurückgreifen." (Quelle: Internet, 25-02-17)

Februar 2025

 Altschuldenentlastungsgesetz NRW (Referenten-Entwurf)

Februar 2025

NRW: Änderung der Allgemeinen Vergabegrundsätze - Stärkung der öffentlichen Auftragsvergabe (vgl. LT Vorlage 18/3597)

Dezember 2024

NKF-CUIG 2025: Keine Genehmigungs- oder HSK-Pflicht bei einmaliger Ausbuchung der Bilanzierungshilfe gemäß §33a KomHVO NRW (vgl. DStGB NRW Schnellbrief 382/2024)